Honorarlösungen für Bewerber

Unsere Zertifizierung nach AZAV ermöglicht uns die für Sie kostenfreie Vermittlung und Abrechnung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Selbstverständlich unterstützen wir Bewerber auch, wenn kein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vorliegt, weil Sie sich z.B. in ungekündigter Anstellung befinden oder der Anspruch noch nicht abschließend geklärt ist. In diesem Fall beraten wir Sie ausführlich.

Sollten Sie keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, konnten wir mit ausgewählten Arbeitgebern vereinbaren, dass diese die Kosten für eine erfolgreiche Vermittlung übernehmen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere Dienstleitung über ein Erfolgshonorar an.
Dieses vereinbaren wir individuell mit Ihnen über einen Vermittlungsauftrag.

Sie gehen kein Risiko ein!

Das Vermittlungshonorar wird nur erhoben, wenn wir erfolgreich für Sie tätig waren. Bis dahin bleiben all unsere Aktivitäten und Dienstleistungen – auch Beratungsgespräch und Profilerstellung – für Sie kostenfrei.